Kommunikation zwischen Einzelnen

Konflikte im Schulalltag können nicht nur von der Schüler*innenstreitschlichtung, sondern auch von unseren Mediator*innen geklärt werden. Die Mediator*innen sind allparteilich. Sie sorgen für eine gute Gesprächsatmosphäre, helfen den Konfliktparteien, den Konflikt zu verstehen und geben Unterstützung bei der Suche nach einer friedlichen Lösung, die den Bedürfnissen beider Seiten Rechnung trägt. Gegebenenfalls wird die Methode der Mediation mit der des Tatausgleiches kombiniert.

Tatenausgleich

Ein Tatausgleich wird durchgeführt, wenn es sich um eine Tat handelt, bei der das Verantwortungskonto auf einer Seite liegt. Auch bei Sachbeschädigungen findet häufig ein Tatausgleich statt. Im Tatausgleich lernt das „Opfer“ seine Angst vor dem/der Täter*in zu überwinden, und eine Wiedergutmachungen einzufordern. Der/die „Täter*in“ lernt die Opferperspektive und die Folgen seines/ihres Handelns kennen. Er/Sie muss Verantwortung für sein/ihr Verhalten übernehmen und die Konsequenzen tragen. Er/Sie lernt, dass sein/ihr Verhalten abgelehnt wird, aber nicht die eigene Person. Der Tatausgleich sollte vor schulischen Sanktionen stattfinden. Bei Wiederholungstaten werden sofort einschneidende, schulische Maßnahmen ergriffen.

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